Förderung
Photovoltaikanlagen werden sowohl beim Bau wie auch im Betrieb gefördert werden. In Frage kommen:
- das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien,
- das Marktanreizprogramm Speicher und
- Steuereffekte von PV-Anlagen.
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Das Gesetz für den Vorrang erneuerbrarer Energien (kurz EEG) regelt die Förderung von Solaranlagen, indem es insbesondere die Vergütung von Solarstrom festschreibt. Das komplette Gesetz kann unter www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014 nachgelesen werden.
Vergütungssätze nach dem EEG
Vergütungssätze in Cent/kWh - Feste Einspeisevergütung: | |||||
Inbetriebnahme | Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG |
Sonstige Anlagen bis 100 kWp |
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bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp | |||
ab 01.10.2019 4 | 10,18 | 9,90 | 7,78 | 7,02 | |
ab 01.11.2019 4 | 10,08 | 9,79 | 7,70 | 6,95 | |
ab 01.12.2019 4 | 9,97 | 9,69 | 7,62 | 6,88 | |
ab 01.01.2020 4 | 9,87 | 9,59 | 7,54 | 6,80 | |
ab 01.02.2020 4 | ## | ## | ## | ## | |
ab 01.03.2020 4 | ## | ## | ## | ## | |
ab 01.04.2020 4 | ## | ## | ## | ## | |
ab 01.05.2020 4 | ## | ## | ## | ## | |
ab 01.06.2020 4 | ## | ## | ## | ## | |
ab 01.07.2020 4 | ## | ## | ## | ## | |
ab 01.08.2020 | ## | ## | ## | ## |
4) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 (anzulegender Wert-0,4 ct §53 EEG 2017)
Datenquelle bundesnetzagentur.de
##) Derzeitig noch kein festgelegter Vergütungswert.
Aktuelle Fördersätze können unter www.Bundesnetzagentur.de eingesehen werden.
Marktanreizprogramm Speicher
Ende des bundesweiten Förderprogramms ist der 31.12.2018. Momentan sind keine weiteren Förderzuschüsse verfügbar.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Steuereffekte von PV-Anlagen
Wir von radotronic dürfen keine steuerliche Beratung durchführen - dafür gibt es bekanntlicherweise Steuerberater. Deswegen sind die hier abgedruckten Hinweise unverbindlich und ohne Gewähr. Sie werden bundesweit vielfach so angewendet und dienen somit als Anregung.
Umsatzsteuer
Eine 'Volleinspeisung' des Solarstroms in das öffentliche Netz gilt gemäß Umsatzsteuerrecht als unternehmerische Tätigkeit. Somit besteht für jeden Betreiber einer PV-Anlage die Möglichkeit einer Rückerstattung der Umsatzsteuer.
Eine Abgabe der USt-Voranmeldung oder der USt-Jahreserklärung ist nötig, der Energieversorger muss über die gewerbliche Stromlieferung informiert werden.
Abschreibung (AfA)
bei vorgeschriebener Nutzungsdauer (ND) von 20 Jahren
- lineare AfA: 5 %
- degressive AfA: 15 % (=max. 3-fache lineare Afa)
Gewerbesteuer
ab steuerlichem Gewinn von über 24.542 € pro Jahr
Einkommenssteuer
Einkommenssteuerrechtlich relevant ist der Betrieb einer PV-Anlage, sobald in der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ein Überschuss (=Totalgewinn) erzielt wird. Der jährliche steuerliche Gewinn wird prinzipiell wie folgt ermittelt:
Stromerlös - Abschreibung - Zinsen - sonstige Kosten